Thema 3.1: Regeln zur Lagerung von Lebensmitteln für Organisationen – Lebensmittelaufbewahrung in Lagerräumen und kleinen Küchen
Die Lagerung von Lebensmitteln erfordert die Einhaltung bestimmter Hygienestandards. Nicht jede Räumlichkeit kann als Lebensmittellager genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen und Verfahren zur Lagerung von Lebensmitteln je nach Art der Lebensmittel variieren können. In jedem Fall sollten jedoch Orte, die für die Lagerung von Lebensmitteln vorgesehen sind, die Standards und Richtlinien erfüllen, die in den lokalen Vorschriften (Staatliche Gesetze zur Lebensmittelsicherheit und Ernährung) sowie in den internationalen (einschließlich EU) HACCP-Systemen und den Grundsätzen guter Hygienepraxis (GHP) festgelegt sind. Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Lebensmittellagern sind verpflichtet, Änderungen und Ergänzungen der Vorschriften zu verfolgen und Änderungen so schnell wie möglich umzusetzen.
Verordnung Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 ist das geltende Rechtsinstrument in der gesamten Europäischen Union. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0852
Lebensmittellagerräume in kleinen Organisationen*
*Unter einer kleinen Organisation verstehen wir solche, die keine Lagerräume haben und Organisationen, die gelegentlich Lebensmittel verteilen.
Es kommt sehr häufig vor, dass Mitarbeitende der Organisation keinen Einfluss auf die Auswahl des Gebäudes haben, in dem die Lebensmittel verteilt werden, aber sie haben Einfluss auf die Auswahl des Raumes.
Bei der Auswahl von Räumen sollte darauf geachtet werden, dass sie sauber und in gutem technischem Zustand gehalten werden.
Die Räume müssen einen angemessenen Arbeitsbereich bieten, der eine hygienische Durchführung aller Tätigkeiten ermöglicht und Schutz gegen die Ansammlung von Schmutz, Kontakt mit toxischen Materialien oder Kontamination von Lebensmitteln bietet.
Das bedeutet, dass während der Zeit, in der Lebensmittel getrennt, gelagert, verpackt und ausgegeben werden, nichts anderes auf Tischen, Schreibtischen und anderen Möbeln gelagert werden darf und keine anderen Aktivitäten als solche, die mit der Lebensmittelausgabe zusammenhängen, durchgeführt werden dürfen.
Zum Beispiel sollten dort nicht sein:
- Büromaterialien (insbesondere Heftklammern, Nadeln, Büroklammern usw.),
- persönliche Gegenstände wie Kleidung, Zigaretten, private Lebensmittel oder Medikamente,
- Reinigungsmittel,
- Baumaterialien usw.
Wenn Sie andere Aktivitäten im Raum durchführen müssen, die nicht mit der Lebensmittelausgabe zusammenhängen, sollten Sie nach jeder solchen Tätigkeit alle Oberflächen der für diese Handlung verwendeten Geräte reinigen und desinfizieren..
Achten Sie auch auf die Beleuchtung. Diese darf nicht nur aus der Glühbirne ohne Abdeckung bestehen. Eine geeignete Abdeckung sollte aus Sicherheitsglas oder einem anderen Material bestehen, das verhindert, dass zerbrochene Teile in die Lebensmittel gelangen. Wenn Ihre Organisation Lebensmittel verteilt, die Kühlung erfordern, sollten Sie über Geräte verfügen, die die Kontinuität der Kühlkette gewährleisten, d.h. effiziente Kühlschränke.
Lagerräume
Regeln für die Lagerung von Produkten im Lager. Mit einem Lager meinen wir einen großen, separaten Raum zur Lebensmittelaufbewahrung. In der Regel verwalten nur Organisationen, die täglich Lebensmittel verteilen, ein Lager..
Jedes Produkt sollte gemäß den Anweisungen des Herstellers auf der Verpackung gelagert werden.
Es gibt Lebensmittel und Tierprodukte, die eine Lagerung bei entsprechend eingestellter Luftfeuchtigkeit oder Temperatur erfordern. Daher sollte eine Einrichtung, die diese Art von Waren lagert, mit folgenden Ausstattungen versehen sein: Feuchtigkeitssensoren, ein Trocknungssystem, Temperatursensoren, Heizungen und Klimaanlagen. Wenn ein bestimmtes Lebensmittel eine Lagerung bei kontrollierter niedriger Temperatur erfordert, muss das Lager mit geschlossenen Kühllagerräumen ausgestattet sein.
Glatte Oberfläche. Eine poröse und unebene Struktur würde die Ansammlung von Schmutz und die Vermehrung von Keimen begünstigen. Regale müssen beleuchtet und beschriftet sein.
Es wird nicht empfohlen, „Leuchtstofflampen“ zu verwenden; falls eine solche Beleuchtung erforderlich ist, sollte eine spezielle Abdeckungen von der Lagerverwaltung installiert werden. Der Grund liegt an der Tendenz von Leuchtstofflampen, zu zerbrechen, was das Risiko birgt, dass unerwünschte Materialien (z.B. Glas von einer zerbrochenen Lampe) in die Lebensmittelprodukte gelangen. Es wird, wo möglich, empfohlen, LED-Beleuchtung zu installieren.
