Wenn die Gewissheit oder der Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel mit Parasiten, krankheitserregenden Mikroorganismen oder Toxinen kontaminiert ist, verdorben ist oder aus einer unbekannten Quelle stammt, sollte es nicht vermarktet werden. Während das Vorhandensein von Schädlingen, wie z.B. Lebensmittelwürmer, leicht zu erkennen ist, ist es nahezu unmöglich, das Vorhandensein schädlicher Mikroorganismen zu kontrollieren.
Wenn der Verdacht besteht, dass Lebensmittel aufgetaut oder unter zu heißen Bedingungen gelagert wurden, ist es ratsam, sie zu entsorgen.
DIE RICHTIGE TEMPERATUR GEWÄHRLEISTET LEBENSMITTELSICHERHEIT!
